{"id":31709,"date":"2025-08-26T10:52:15","date_gmt":"2025-08-26T08:52:15","guid":{"rendered":"https:\/\/sibo.nl\/general-terms-and-conditions\/"},"modified":"2026-03-03T15:31:55","modified_gmt":"2026-03-03T14:31:55","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sibo.nl\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF FLUIDRA BENELUX B.V."},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<br \/>FLUIDRA BENELUX B.V.<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 1: ALLGEMEINES<\/h2>\n<p>1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote und alle Vertr\u00e4ge zum Verkauf, Kauf und \/ oder zur Lieferung von Waren von Fluidra Benelux auf der einen Seite, im Folgenden als \u201cVerk\u00e4ufer\u201d bezeichnet, und auf der anderen Seite als K\u00e4ufer. Abweichungen von diesen Bedingungen k\u00f6nnen nur schriftlich vereinbart werden.<\/p>\n<p>2. In diesen Bedingungen wird verstanden unter:<br \/>A. K\u00e4ufer: Die Person, mit der der Verk\u00e4ufer einen Vertrag abgeschlossen hat oder abschlie\u00dfen m\u00f6chte.<br \/>B. Order: Bestellung und\/oder Auftrag und\/oder Order.<br \/>C. Waren\/Liefersache: alle durch den Verk\u00e4ufer gelieferten oder zu liefernden Waren und Materialien.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 2: ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS<\/h2>\n<p>1. Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend, sofern ihre Unwiderrufbarkeit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich niedergelegt worden ist. Angebote durch den Verk\u00e4ufer werden widerrufen, bis ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, eine Order ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen.<br \/>2. Vertr\u00e4ge kommen nicht eher zustande als nach schriftlicher Akzeptierung durch den Verk\u00e4ufer oder sobald der Verk\u00e4ufer mit der Ausf\u00fchrung der durch den K\u00e4ufer aufgegebenen Order begonnen hat.<br \/>3. Eventuell sp\u00e4ter getroffene Zusatzvereinbarungen oder \u00c4nderungen sowie Vereinbarungen oder Zusagen binden den Verk\u00e4ufer nur, wenn sie schriftlich vom Verk\u00e4ufer best\u00e4tigt worden sind.<br \/>4. Alle Abbildungen, Zeichnungen und\/oder anderen Angaben sind so genau wie m\u00f6glich, binden den Verk\u00e4ufer jedoch nur, wenn das ausdr\u00fccklich schriftlich niedergelegt worden ist.<br \/>5. F\u00fcr Lieferungen, f\u00fcr die aufgrund ihrer Art und\/oder ihres Umfangs keine Offerte oder Auftragsbest\u00e4tigung verschickt wird, wird der Lieferbon und\/oder die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbest\u00e4tigung betrachtet, von der angenommen wird, dass sie den Vertrag richtig und vollst\u00e4ndig wiedergibt.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 3: PREISE<\/h2>\n<p>1. Alle Preise lauten in Euro und verstehen sich exklusive MwSt., Transportkosten und eventuell Versicherung.<br \/>2. Der Preis f\u00fcr die betriebsbereite Installation wirdgesondert ausgewiesen.<br \/>3. Jeder Verkauf erfolgt unter der ausdr\u00fccklichen Bedingung, dass der Preis auf im Moment des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren basiert, wie: Einkaufspreise, L\u00f6hne, Lohnkosten, Ausfuhrz\u00f6lle, Fracht, Versicherung, Entladekosten, Einfuhrz\u00f6lle, Abgaben, Steuern, Fremdw\u00e4hrungsverrechnung<br \/>4. und Transportkosten.<br \/>5. Der Verk\u00e4ufer ist ausdr\u00fccklich berechtigt, einseitig die Bedingungen und den Inhalt eines geschlossenen Vertrages zu \u00e4ndern, ohne dass der K\u00e4ufer berechtigt ist, den Vertrag zu k\u00fcndigen, wenn Marktverh\u00e4ltnisse (vorweggenommen oder unvorhergesehen) oder kostenerh\u00f6hende Umst\u00e4nde dies veranlassen. Im Falle einer \u00c4nderung haftet der Verk\u00e4ufer niemals f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer.<br \/>6. Der angebotene Preis gilt nur f\u00fcr die spezifische Order und die darin angebotenen Mengen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Tekst&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 4: LIEFERUNG<\/h2>\n<p>1. Die Lieferung erfolgt gem\u00e4\u00df den vereinbarten Incoterms, wobei Lieferungen innerhalb Europas auf der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Incoterm 2020 DAP basieren.<br \/>2. F\u00fcr den Fall, dass die Ware vom K\u00e4ufer abgeholt wird, liefert der Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df Incoterm 2020 (DAP).<br \/>3. In allen anderen F\u00e4llen werden die Waren auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers bef\u00f6rdert.<br \/>4. Verk\u00e4ufe \u00fcber Plattformen von Drittanbietern. Fluidra Benelux beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Weiterverkauf einer bestimmten Produktkategorie \u00fcber Drittplattformen zu untersagen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 5: LIEFERFRISTEN<\/h2>\n<p>1. Die vom Verk\u00e4ufer angegebene Lieferzeit ist indikativ und kann nicht als Frist gesehen werden. Der K\u00e4ufer hat dem Verk\u00e4ufer im Falle von Lieferverzug stets zuerst eine Verzugsmitteilung zu machen mit einer, je nach Situation, angemessenen Frist um die Lieferverpflichtung weiterhin erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen.<br \/>2. lm Falie einer Verz\u00f6gerung der Lieferung, die dadurch entsteht, dass Umst\u00e4nde welcher Art auch immer sich \u00e4ndern, wird die Lieferfrist urn die Dauer der Verz\u00f6gerung verl\u00e4ngert. Der Verk\u00e4ufer hat den K\u00e4ufer von einer eventuellen Verz\u00f6gerung rechtzeitig zu unterrichten. Eine verz\u00f6gerte Lieferung gibt dem K\u00e4ufer nicht das Recht, den Vertrag aufzul\u00f6sen oder Schadensersatz zu verlangen.<br \/>3. Die \u00dcbergabe von Waren, die betriebsbereit installiert werden, gilt als an dem Tag erfolgt, an dem der Lieferant dies dem Abnehmer mitteilt.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Tekst&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 6: KONTROLLE UND BEANSTANDUNG<\/h2>\n<p>1. Die auf den Frachtbriefen, Lieferbons oder gleichartigen Dokumenten angegebenen Mengen geiten als korrekt, wenn sie nicht sofort nach Empfang und vor der Verarbeitung und\/oder Bearbeitung beanstandet werden und dies nicht auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbest\u00e4tigung vermerkt ist.<br \/>2. Der K\u00e4ufer hat die gelieferte Ware innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung aufsichtbare M\u00e4ngelzu pr\u00fcfen.VomK\u00e4ufer wird erwartet,dass er mit den Verpackungsmaterialien und \/ oder Oberfl\u00e4chenschutzfolien, den Anweisungen und dem CE-Sicherheitszustand der gelieferten Ware sorgf\u00e4ltig umgeht. Das Recht zur Beanstandung aufgrund dieser sichtbaren M\u00e4ngel erlischt, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware unter Angabe der Beanstandung dem Verk\u00e4ufer schriftlich gemeldet hat. Reklamationen aufgrund dieser sichtbaren M\u00e4ngel verfallen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verk\u00e4ufer meldet.<br \/>3. Der K\u00e4ufer muss eventuelle Fehler in der Rechnung dem Verk\u00e4ufer innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang gemeldet haben, andernfalls gilt die Rechnung als korrekt.<br \/>4. Alle anderen als die in den Abs\u00e4tzen 1,2 und 3 beschriebenen m\u00f6glichen M\u00e4ngel, sind dem Verk\u00e4ufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Feststellung eines Mangels durch den K\u00e4ufer unter Angabe der Art und der Gr\u00fcnde der Beanstandung schriftlich anzuzeigen oder zumindest nach vern\u00fcnftigem Ermessen festzustellen. berichtet. Nach dieser Frist kann sich der K\u00e4ufer nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen.<br \/>5. Reklamationen und\/oder Beanstandungen im Sinne dieses Artikels berechtigen den K\u00e4ufer nicht zur Aussetzung der Rechnungszahlung oder zur (anteiligen) Verrechnung von Betr\u00e4gen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Tekst&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 7: BEZAHLUNG<\/h2>\n<p>1. Zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer gilt ein vereinbarter Zahlungstermin von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, kommt der K\u00e4ufer in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt werden alle offenen Rechnungen vom Verk\u00e4ufer an den K\u00e4ufer sofort und uneingeschr\u00e4nkt f\u00e4llig.<br \/>2. Der Verk\u00e4ufer kann einen Kreditaufschlag in Rechnung stellen und\/oder<br \/>Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.<br \/>3. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnungen auszusetzen. Dar\u00fcber hinaus sind alle Zahlungen ohne jeden Abzug oder Verrechnung \u00fcber die vom Verk\u00e4ufer zu diesem Zweck angegebene Bank oder Kontonummer zu leisten. Andere Zahlungsarten werden vom Verk\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich nicht akzeptiert.<br \/>4. Kommt ein K\u00e4ufer der Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nach, so kommt er rechtlich in Verzug. Bei versp\u00e4teter Zahlung schuldet der K\u00e4ufer Verzugszinsen in H\u00f6he von 6,0% pro Monat auf den gesamten ausstehenden Rechnungsbetrag mit einem Mindestbetrag von 300,00 \u20ac pro Monat.<br \/>5. Wenn der Verk\u00e4ufer aufgrund des Zahlungsverzuges des K\u00e4ufers gezwungen ist, seine Forderung zur Einziehung abzutreten, tr\u00e4gt der K\u00e4ufer alle damit verbundenen Kosten, wie z. B. Verwaltungskosten, gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Kosten einschlie\u00dflich der Kosten eines Insolvenzantrags. Bei einer Hauptsumme bis einschlie\u00dflich 2.500 \u20ac betragen die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten mindestens 15% der Hauptsumme, mindestens 40 \u20ac und h\u00f6chstens 375 \u20ac, entsprechend der H\u00f6he der au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten. Die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten f\u00fcr Forderungen \u00fcber 2.500 \u20ac richten sich nach der au\u00dfergerichtlichen Inkassokostenstaffel.<br \/>6. Zahlungen des K\u00e4ufers, unabh\u00e4ngig von der Angebe zu welchem Zweck dies ist, dienen stets zur Begleichung aller f\u00e4lligen Zinsen und Kosten und nachtr\u00e4glich zur Begleichung der am l\u00e4ngsten ausstehenden Rechnungen. Wenn der K\u00e4ufer mit der Erf\u00fcllung eines Vertrags mit dem Verk\u00e4ufer s\u00e4umig bleibt, oder wenn bei dem Verk\u00e4ufer anderswie berechtigte Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers bestehen, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Lieferung der Waren auszusetzen, bis der K\u00e4ufer eine (zus\u00e4tzliche) Sicherheit f\u00fcr die Forderungen und die Bezahlung der zu liefernden Waren geleistet hat. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, auf die erste Aufforderung hin eine Sicherheit beizubringen.<br \/>7. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, wenn durch den Kreditversicherer keine Kreditgrenze bewilligt wird beziehungsweise die bewilligte Kreditgrenze \u00fcberschritten oder widerrufen worden ist.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 8: EIGENTUMSVORBEHALT<\/h2>\n<p>1. Verkaufund Lieferungdurch denVerk\u00e4ufer erfolgenunterweitgehendem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an allen verkauften und gelieferten Waren, einschlie\u00dflich der bereits bezahlten, bleibt vorbehalten, bis alle Anspr\u00fcche aus den (Leasing-)Kaufvertr\u00e4gen undden damitverbundenen Dienstleistungen &#8211; einschlie\u00dflich Zinsen und Kosten &#8211; bezahlt wurden.<br \/>2. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, wenn der K\u00e4ufer mit der Bezahlung zu sp\u00e4t ist oder Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde nicht oder zu sp\u00e4t bezahlen wird, seine Eigentumsgegenst\u00e4nde in seinen Gewahrsam zu nehmen.<br \/>3. Solange das Eigentum an der gelieferten Ware nicht auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist, darf dieser die Ware nicht verpf\u00e4nden, Eigentum \u00fcbertragen oder Dritten ein sonstiges Recht einr\u00e4umen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgf\u00e4ltig und als erkennbares Eigentum des Verk\u00e4ufers zu lagern, insbesondere die Anweisungen und CE-Sicherheitsbestimmungen. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs an Dritte zu ver\u00e4u\u00dfern und weiterzugeben. Bei Kreditverk\u00e4ufen ist der K\u00e4ufer verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt seiner Abnehmer aufgrund der Bestimmungen dieses Artikels zu vereinbaren. Bei einem Versto\u00df gegen diese Bestimmung wird der Kaufpreis sofort zur G\u00e4nze f\u00e4llig sowie eine sofort f\u00e4llige Geldbu\u00dfe von 5.000,00 \u20ac.<br \/>4. Der Verk\u00e4ufer erh\u00e4lt Zugang zu der von ihm gelieferten Ware unter Strafe eines sofort f\u00e4lligen und zu zahlenden Bu\u00dfgeldes von 1.000,00 \u20ac pro Tag, ohne dass der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer in Verzug zu erkl\u00e4ren hat. Die durch die Eigentumsaus\u00fcbung des Verk\u00e4ufers entstehenden Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Tekst&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 9: H\u00d6HERE GEWALT<\/h2>\n<p>1. H\u00f6here Gewalt im Sinne dieses Artikels wird gem\u00e4\u00df Artikel 6:75 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs mit h\u00f6herer Gewalt gleichgesetzt. H\u00f6here Gewalt umfasst, ist aber nicht beschr\u00e4nkt auf: organisierte oder unorganisierte Arbeitsstreiks, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Abwesenheit von Personal, Transportschwierigkeiten, unzureichende Versorgungmit Rohstoffen\/Komponenten, Feuer, \u00dcberschwemmungen, Terrorismus, staatliche Ma\u00dfnahmen, Gesch\u00e4ftsst\u00f6rungen bei Lieferanten und Nichterf\u00fcllung von Lieferanten.<br \/>2. Tritt aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Gesetzes eine Situation h\u00f6herer Gewalt ein, so werden die Lieferung und sonstige Verpflichtungen des Verk\u00e4ufers ausgesetzt. Verz\u00f6gert sich die Lieferung aufgrund h\u00f6herer Gewalt um mehr als einen Monat, sind sowohl der Verk\u00e4ufer als auch der K\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen zu k\u00fcndigen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht entsteht.<br \/>3. Wenn der Verk\u00e4ufer bei Eintritt h\u00f6herer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erf\u00fcllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erf\u00fcllen kann, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den bereits gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen; in diesem Fall ist der K\u00e4ufer verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als betr\u00e4fe sie einen separaten Vertrag.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 10: HAFTUNG<\/h2>\n<p>1. Der Verk\u00e4ufer schlie\u00dft jegliche Haftung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer aus, solange der K\u00e4ufer der Zahlungsverpflichtung nicht vollst\u00e4ndig nachgekommen ist.<br \/>2. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich der Ersatzpflicht aufgrund von Aufl\u00f6sung oder unerlaubter Handlung) entstanden sind, es sei denn, der K\u00e4ufer kann nachweisen, dass der Verk\u00e4ufer oder der Verk\u00e4ufer Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit begangen hat. mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragte Arbeitnehmer.<br \/>3. Der Verk\u00e4ufer haftet in keiner Weise f\u00fcr Folgesch\u00e4den (einschlie\u00dflich der Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Aufl\u00f6sung oder rechtswidrige Handlung entstehen) des K\u00e4ufers, wie auch immer genannt.<br \/>4. Der Verk\u00e4ufer haftet insbesondere nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Verwendung und \/ oder Anwendung der Ware unter Versto\u00df gegen die Anweisungen und die CE-Sicherheitsbedingung des Herstellers und \/ oder Lieferanten verursacht werden. Der K\u00e4ufer ist mit dieser Anleitung vertraut.<br \/>5. Die Schadensersatzhaftung ist ausdr\u00fccklich auf den von der Versicherung im jeweiligen Fall gezahlten Betrag zuz\u00fcglich des eigenen Risikos des Verk\u00e4ufers begrenzt. Erfolgt aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der Versicherung, ist die Schadensersatzhaftung ausdr\u00fccklich auf den Rechnungswert der Ware begrenzt, an der der Schaden festgestellt wurde. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, den Schaden von einem von ihm zu bestimmenden unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen der Branche beurteilen zu lassen.<br \/>6. Eine Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr Dritte im Sinne von Artikel 6:76 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Im Falle der Beauftragung eines Dritten muss sich der K\u00e4ufer daf\u00fcr versichern. Der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer von Anspr\u00fcchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages Schaden nehmen, gleich aus welchem Grund.<br \/>7. Schadensersatzanspr\u00fcche sind vom K\u00e4ufer innerhalb eines Jahres nach Erkl\u00e4rung der Haftung unter diesen Bedingungen an das nach Artikel 15 zust\u00e4ndige Gericht zu richten, danach erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. Alle Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren daher nach 12 Monaten ab dem Tag des Haftungsbeginns, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist vor Gericht gebracht werden.<br \/>8. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr eine fehlerhafte Anwendung und Verarbeitung der gelieferten Materialien durch den K\u00e4ufer oder Dritte.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Tekst&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 11: QUALIT\u00c4T<\/h2>\n<p>1. Sofern bei dem Verkauf nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt worden ist, wird normale Qualit\u00e4t geliefert. Abweichungen der Abmessungen und\/oder der Anzahl pro Handelseinheit sind gem\u00e4B den Normen in der Branche zul\u00e4ssig. Die Abweichungsnormen des Herstellers und\/oder Lieferanten werden als normal betrachtet.<br \/>2. F\u00fcr Farbabweichungen, die nicht gr\u00f6\u00dfer als die vom Verk\u00e4ufer zu vertretenden Farbnuancen sind, \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer keine Haftung. Der K\u00e4ufer kann das Recht, die Lieferung zu verweigern, nicht herleiten.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Tekst&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 12: AUFL\u00d6SUNG UND ANNULLIERUNG<\/h2>\n<p>1. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne rechtliches Eingreifen oder eine Inverzugsetzung zu k\u00fcndigen, wenn der K\u00e4ufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird, ein Zahlungsmoratorium beantragt, zur gesetzlichen Umschuldung zugelassen wird oder auf andere Weise die Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber seine Verm\u00f6genswerte oder Teile davon verliert. Gleiches gilt, wenn die Kreditversicherung des Verk\u00e4ufers dem K\u00e4ufer aus irgendeinem Grund das Guthaben entzieht. In diesen F\u00e4llen ist jede Forderung, die der Verk\u00e4ufer gegen den K\u00e4ufer hat, sofort in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<br \/>2. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen<br \/>3. Durch die Aufl\u00f6sung werden die gegenseitig bestehenden Anspr\u00fcche sofort f\u00e4llig und zahlbar. Der K\u00e4ufer haftet f\u00fcr den Schaden, den der Verk\u00e4ufer erleidet, einschlie\u00dflich entgangenen Gewinns und Transportkosten.<br \/>4. Im Falle des Widerrufs ist die gesamte Forderung des Verk\u00e4ufers zuz\u00fcglich 20% der Forderung sofort vollumf\u00e4nglich f\u00e4llig.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 13: R\u00dcCKSENDUNGEN<\/h2>\n<p>1. R\u00fccksendungen die nicht zuvor angemeldet wurden, werden nicht angenommen. Bei R\u00fccksendung von Artikeln, deren Lieferdatum l\u00e4nger als 2 Wochen zur\u00fcckliegt, werden 10% des urspr\u00fcnglichen Rechnungsbetrages einbehalten.<br \/>2. Vollst\u00e4ndige oder teilweise schon verarbeitete Artikel, besch\u00e4digte Artikel, oder Waren deren Verpackung (teils) fehlt, besch\u00e4digt oder beklebt ist, oder die Auslieferung l\u00e4nger als 8 Wochen zur\u00fcckliegt, k\u00f6nnen nicht angenommen werden.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 14: GEISTIGES EIGENTUM<\/h2>\n<p>1. Das geistige Eigentum an Zeichnungen, Modellen, Formen, Formen, der CE-Kennzeichnung und allem anderen, was mit der Ausf\u00fchrung der Bestellung zusammenh\u00e4ngt (bleibt) dem Verk\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer und \/ oder im Namen des K\u00e4ufers \u00fcberlassen, auch wenn dem K\u00e4ufer hierf\u00fcr Kosten in Rechnung gestellt wurden.<br \/>2. Nur nach Bezahlung des aufgrund eines geschlossenen Vertrags dem Verk\u00e4ufer geschuldeten Betrags steht dem K\u00e4ufer bez\u00fcglich des Vorstehenden ein Nutzungsrecht zu.<br \/>3. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers zu verwenden, zu vervielf\u00e4ltigen, zu ver\u00f6ffentlichen oder Dritten bekannt zu machen. Bei einem Versto\u00df gegen das Vorstehende ersetzt der K\u00e4ufer demVerk\u00e4ufer den entstandenen Schaden. In diesem Fall kann der Verk\u00e4ufer auch die R\u00fccksendung der Unterlagen verlangen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Tekst&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 15: STREITIGKEITEN UND GELTENDES RECHT<\/h2>\n<p>1. F\u00fcr die Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt niederl\u00e4ndisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. <br \/>2. Alle Streitigkeiten werden vom Gericht in Oost-Brabant, Standort \u2018s-Hertogenbosch, beigelegt, es sei denn, der Verk\u00e4ufer bringt den Streit gem\u00e4\u00df den Zust\u00e4ndigkeitsregeln vor eine andere zust\u00e4ndige Gerichtsbarkeit.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 16: DATENSCHUTZ<\/h2>\n<p>Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig \u00fcber die Verarbeitung personenbezogenerDaten zuden folgendenZwecken:(i)dieordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung des gegenseitigen Vertragsverh\u00e4ltnisses, einschlie\u00dflich der Verarbeitung der Daten von Personen, die den vorliegenden Vertrag unterzeichnet haben, der Kontaktpersonen der Parteien sowie aller Mitarbeitenden, die an der Erbringung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Dienstleistungen beteiligt sind, um die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erf\u00fcllen; (ii) die Verwaltung von Reklamationen im Zusammenhang mit den erbrachten bzw. gelieferten Dienstleistungen und\/ oder Produkten; (iii)die Verwaltung der Rechnungsstellung und Zahlungen der zwischen den Parteien vereinbarten Dienstleistungen und Produkte; (iv) die Verwaltung von Informationen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Dritten, einschlie\u00dflich \u2013soweit zutreffend\u2013 der Annahme des Ethikkodex der Fluidra-Gruppe.<br \/>Diese Daten k\u00f6nnen an \u00f6ffentliche Einrichtungen sowie an Sparbanken und Gesch\u00e4ftsbankennachMa\u00dfgabedesgeltendenRechtsweitergegebenwerden. In bestimmten F\u00e4llen wird den Dienstleistern von Fluidra, die bestimmte T\u00e4tigkeiten f\u00fcr Fluidra ausf\u00fchren, Zugriff gew\u00e4hrt. Diese d\u00fcrfen die Daten in keinem Fall f\u00fcr ihre eigenen Zwecke verarbeiten. Da Fluidra als international t\u00e4tiges Unternehmen internationale Zulieferer hat, die ihre Dienstleistungen au\u00dferhalb des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR) erbringen, ist es m\u00f6glich, dass Ihre Daten au\u00dferhalb des EWR verarbeitet werden; dabei wird jedoch sichergestellt, dass in solchen F\u00e4llen die in den geltenden Vorschriften beschriebenen angemessenen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Die rechtliche Grundlage bildet das vorvertragliche und vertragliche Verh\u00e4ltnis, das die Parteien entsprechend verpflichtet.<br \/>Die Parteien und ihre Angestellten oder Mitarbeitenden k\u00f6nnen ihre Rechte wahrnehmen, indem sie eine E-Mail an die entsprechende Datenschutz-E-Mail-Adresse senden. Die Adresse von Fluidra Benelux f\u00fcr solche Angelegenheiten lautet:dataprivacy@fluidra.com. Sollten Zweifel am Datenschutz aufkommen, k\u00f6nnen sie sich \u00fcber denselben Weg an den Datenschutzbeauftragten von Fluidra wenden. Die Parteien k\u00f6nnen eine Beschwerde bei der zust\u00e4ndigen Datenschutzbeh\u00f6rde einreichen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>ARTIKEL 17: SANKTIONSKLAUSEL<\/h2>\n<p>Der K\u00e4ufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller auf seine Aktivit\u00e4t anwendbaren Gesetze \u00fcber Wirtschafts- oder Handelsembargos und Sanktionsgesetze (\u201eSanktionsbestimmungen\u201c). Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt, dass er keine gelistete Person ist und sich auch nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person gem\u00e4\u00df den Sanktionsbestimmungen der USA, der Europ\u00e4ischen Union und der Vereinten Nationen befindet. Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der K\u00e4ufer, davon abzusehen, die von Fluidra Benelux oder einem seiner verbundenen Unternehmen verkauften bzw. erbrachten Produkte und\/oder Dienstleistungen weder direkt noch indirekt in die Gebiete Kuba, Iran, Krim (Region der Ukraine), Nordkorea und Syrien zu verkaufen, die Gegenstand oder Ziel von Wirtschaftssanktionen der USA (OFAC), der Europ\u00e4ischen Union, der Vereinten Nationen oder anderer zust\u00e4ndiger Gerichtsbarkeiten sind, noch an Kunden mit Sitz in diesen Gebieten. Ebenso gibt es bestimmte Produkte von Fluidra Benelux, deren Verkauf oder Export nach Russland (und eventuell andere L\u00e4nder) von der Europ\u00e4ischen Union und den USA beschr\u00e4nkt wurde (\u201eBeschr\u00e4nkte Produkte\u201c). Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, davon abzusehen, direkt oder indirekt beschr\u00e4nkte Produkte (wie jeweils zutreffend) an nat\u00fcrliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland oder einem anderen Land, in dem der Export der betreffenden Produkte\/Dienstleistungen entsprechend den jeweils geltenden Sanktionsbestimmungen beschr\u00e4nkt sein k\u00f6nnte, zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder zu exportieren. Fluidra Benelux hat das Recht, (i) jederzeit Informationen und Dokumente vom K\u00e4ufer anzufordern, um die wirksame Erf\u00fcllung der in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen zu \u00fcberpr\u00fcfen; (ii) seine Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem K\u00e4ufer infolge eines Versto\u00dfes gegen die in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen durch den K\u00e4ufer zu beenden oder auszusetzen; und (iii) Schadensersatz f\u00fcr Verluste und Sch\u00e4den zu fordern, die als Folge eines Versto\u00dfes durch den K\u00e4ufer entstehen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGENFLUIDRA BENELUX B.V.ARTIKEL 1: ALLGEMEINES 1. 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